| Fehlen bei einer Klausur |
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Am Tag der Klausur muss die Schule unbedingt vor Beginn des Unterrichts über das krankheitsbedingte Fernbleiben per Telefon (02151 - 79260), Fax (02151 - 792624) oder E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) informiert werden. Andernfalls erlischt der Anspruch, die verpasste Klausur nachschreiben zu dürfen. Nach Wiederaufnahme des Unterrichts wird mit dem Entschuldigungsformular und einer ärztlichen Bescheinigung das krankheitsbedingte Fehlen bei den Beratungslehrern entschuldigt. siehe auch >>> Entschuldigungsregelung |
























